Schutzkonzept

Gottes Liebe

Wir verstehen uns als Dienstgemeinschaft in der Nachfolge Jesu. Sein Geist ist mitten in unserer Welt lebendig. Das können wir spüren. Gottes Nähe gibt uns Kraft. Wie eine Umarmung, ohne zu umklammern. Sie zeigt Liebe. Und schafft Vertrauen. Wir wollen Orte schaffen, an denen Menschen diese Nähe spüren können: Beim Zuhören. Beim Singen. Beim Beten, in der helfenden Tat.

Wir wollen für die Menschen da sein. Mit einer guten Nachricht, die ins Leben passt. Im Alltag. In der Freude. Im Schmerz. Dafür feiern wir lebendige Gottesdienste. Wir laden Kinder und Jugendliche ein. Wir machen Musik. Viele helfen dabei mit – Junge und Alte. Wir gehen dorthin, wo das Leben spielt. Wir hören zu. Wir teilen Sorgen und Hoffnung.

Unsere Räume sollen gastfreundliche Orte sein. Offen. Warm. Klar. Wir wollen neue Ideen wagen. Und wir üben: Achtung voreinander. Liebe im Alltag. Menschlichkeit.


Begegnungsräume

Jedes 5. Kind in Deutschland erfährt Übergriffe und sexualisierte Gewalt. Diese Kinder werden erwachsen. Sie sind auch in unseren Gemeinden und der Nachbarschaft. Wir befassen uns daher mit dem Thema sexualisierte Gewalt, können diese definieren und kennen die Dynamik von Täter*innen und Betroffenen.

 

Wir verstehen unsere Kirchengemeinde als Schutz- und Kompetenzort der Generationen. Dieses Schutzkonzept haben wir bewusst formuliert, um insbesondere die Kinder- und Jugendlichen bei uns zu schützen. Aber auch die vielen engagierten Erwachsenen sowie die Menschen der älteren Generation, die sich bei uns begegnen haben wir im Blick.

 

In unserer Gemeinde ist der Umgang mit folgenden Gruppierungen besonders zu beachten:  

  • Kinder in den Kindertagesstätten (die Einrichtungen haben ein eigenes Schutzkonzept) 
  • Kinder in Bugenhagenschule Groß Flottbek (hier gibt es ebenfalls ein eigenes Schutzkonzept) und insgesamt auf dem Bugenhagen-Campus 
  • Kinder und Jugendliche im Bereich der Kirchenmusik 
  • Kinder = Kleine Konfirmanden, die von Erwachsenen (Eltern) begleitet werden 
  • Kinder, die in die Kinder- und Familiengottesdienste kommen, zu den Werkstätten und anderen  
  • Konfirmanden und Jugendliche in der Konfirmandenarbeit 
  • Konfirmanden und Jugendliche, die sich am und im Turm treffen 
  • Jugendliche und Jugendleiter, die sich in der Jugendarbeit engagieren 
  • Menschen im Kirchenasyl
  • Geflüchtete 
  • Menschen, die wir in ihren Wohnungen aufsuchen  
  • Bewohner*innen in den Pflegeheimen 
  • Kranke, die von uns besucht werden 

 

Dieses Konzept soll die Menschen, die sich bei uns in der Kirche in Flottbek begegnen, vor sexualisierter Gewalt schützen, die schon verbal beginnen kann. Wir setzen uns ein gegen Mobbing, Ausgrenzung, Missachtung und jedwede Form der Ausnutzung von Strukturen und Machtgefällen.

 

1. Kooperation mit Beratungsstellen

Wir sind uns bewusst, dass sich kein Kind alleine vor sexualisierter Gewalt schützen kann. Und wir sind uns bewusst, dass keine erwachsene Bezugsperson ein Kind oder Jugendliche*n alleine schützen kann.

Wir sind uns bewusst, dass die Erfahrung sexualisierter Gewalt sich auf alle Bereiche des Lebens auswirken kann: Körperlich, psychisch, sozial und in der Sexualität.

wir sind uns bewusst, dass die Reaktion des Umfeldes und der Umgang mit den Betroffenen für das Ausmaß der Folgen sexualisierter Gewalt wichtig ist. Wird der betroffenen Person geglaubt, wird sie unterstützt, geachtet und gestärkt, können die Folgen deutlich geringer sein!

 

Wir kooperieren mit internen kirchlichen und kirchennahen sowie mit externen Fachberatungsstellen.

 

Fachstelle Prävention
Frederike von Geisau – Präventionsbeauftragte 
Nicole Schumann – Assistenz

Stapelstraße 8b, 22529 Hamburg 
Telefon 040 558 220-527
Telefon 040 558 220-526 
praevention@kirchenkreis-hhsh.de
www.kirchenkreis-hhsh.de 

 

unabhängige Meldebeauftragte

Anaïs Abraham

meldebeauftragte@kirchenkreis-hhsh.de
Mobil 0173 2598 282

 

Zentrale Anlaufstelle „Help“ 

Telefon 0800 50 40 112 (kostenfrei und anonym) 

Terminvereinbarung für telefonische Beratung:

Montag: 16.30 bis 18 Uhr

Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 12 Uhr

zentrale@anlaufstelle.help

www.anlaufstelle.help

 

UNA - Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche
0800 0220099

 

Beratung und Hilfe wird auch für die Personen geboten, die eines grenzverletzenden Verhaltens beschuldigt werden:

über Fachstelle Prävention (Kontakt siehe oben) oder direkt an:

Hamburger Gewaltschutzzentrum – 040 28 00 39 50 474

UKE-Telefonsprechstunde bei laufendem Verfahren – 040 74 10 52 225

 

Anfragen und Beratung sind überall auch anonym möglich.

 

2. Partizipation

Partizipation ist ein (UN-Kinder-)Recht und kein Zugeständnis. Wir verstehen Partizipation daher als Querschnittaufgabe, die von allen geübt werden muss. Sie gleicht bestehende Machtgefälle an und entzieht Täter*innen so tendenziell die Grundlage für Übergriffe.

Der Grad der Partizipation wird aufgabenspezifisch entschieden. Die Methoden der Partizipation werden von bzw. mit den Gruppen gemeinsam entwickelt. So können durch vielfältige Methoden alle entsprechend ihrer Fähigkeit partizipieren.

 

Wir sind uns bewusst, dass

  • es wichtig ist, erwachsene Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen zu informieren und zu stärken.
  • Erwachsene trotzdem die Verantwortung zu tragen haben.
  • Primärprävention niemals zuerst bei Kindern ansetzt, sondern Erwachsene stets in der Verantwortung dafür belässt, den Schutz von Kindern sicher zu stellen.
  • Methodik und Inhalte der Prävention zielgruppenorientiert sein sollen. So können beispielsweise kleine Kinder gestärkt werden, ohne sie dabei zu verängstigen.
  • Prävention dann am besten wirkt, wenn sie in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen regelmäßig wiederkehrend Impulse setzt.

 

Wir treffen die nötigen Entscheidungen, damit unser Schutzkonzept in allen Gruppen und Angeboten umgesetzt werden kann. Dabei arbeiten wir eng mit den Leitungen der einzelnen Formate zusammen. Der Kirchengemeinderat entscheidet – je nach Möglichkeit zur Beteiligung – gemeinsam mit ihnen, wie Eltern, Kinder und Jugendliche eingebunden werden. 

 

Schulungen zur Gefährdung des Kindeswohls, wie das entsprechende Modul der Evangelischen Jugend, finden regelmäßig statt, mindestens alle zwei Jahre. Wer bei uns leitend mit Kindern und Jugendlichen arbeitet oder sich dafür engagiert, muss daran teilnehmen. Diese Personen müssen auch in festgelegten Abständen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 

 

Alle Ehrenamtlichen in der Evangelischen Jugend unterschreiben eine Selbstverpflichtung (siehe Anlage). Als Kirchengemeinde achten wir außerdem aufmerksam auf Grenzverletzungen – nicht nur in der Jugend, sondern in allen Bereichen. Wir sprechen solche Beobachtungen an und geben sie, wenn nötig, an die zuständigen Stellen weiter.

 

Vertrauen und Schutz in Balance bringen

Wir schauen gemeinsam mit allen Beteiligten genau auf unsere Angebote: Wo gibt es klare Strukturen? Wo könnten Risiken entstehen? Wir lernen, besser hinzusehen – auf das, was die Menschen brauchen, die uns anvertraut sind. Wir wollen ihnen gerecht werden. Und dabei selbst sicher handeln – gerade weil wir die Risiken kennen. 

Auch Schwachstellen im Gebäude oder im Auswahlverfahren von Mitarbeitenden kennen wir. Einmal im Jahr prüfen wir unsere Risikoanalyse. Wir fragen uns dabei: Was könnte Täterinnen und Tätern helfen, sexuelle Gewalt vorzubereiten oder auszuüben?  Aus den Antworten ziehen wir Konsequenzen. Wir überlegen, was wir an Konzept, Personal, Strukturen oder Haltung verändern müssen, damit der Schutz verbessert wird. Wir achten auf

  • Klare und transparente Machtstrukturen und Entscheidungswege
  • Partizipation
  • Rollenbewussten Umgang mit Nähe und Distanz auch in sozialen Medien
  • Eine Kultur der Offenheit
  • Kultur der Achtsamkeit
  • Beschwerdemöglichkeiten
  • Eignungsverfahren zur Personalauswahl qualifizierte Mitarbeiter*innen
  • Fortbildungen
  • Verhaltenskodex und fachliche Kontrolle zum grenzwahrenden Umgang
  • (Selbst)- Reflexion der Mitarbeiter*innen
  • Sprachfähigkeit
  • Offenheit für Veränderungen

 

Wir entscheiden im Kirchengemeinderat, wer die Schutzmaßnahmen umsetzt und beraten gemeinsam, wer daran beteiligt werden sollte. Bei Bedarf stellen wir die finanziellen und personellen Ressourcen dafür zur Verfügung. Wir schauen nach einem halben Jahr darauf, ob sich die Situation verbessert hat. Wir nehmen uns gebührend Zeit für die Entscheidung!

 

4. Mitarbeitende führen und schützen

In unserer Kirchengemeinde ist die Personalverantwortliche Pfarrkraft für das erweiterte Führungszeugnis verantwortlich: Pastorin Carina Lohse. Sie meldet der Personalabteilung des Kirchenkreises Hamburg Ost die Hauptamtlichen im kinder- und jugendnahen Bereich, damit das Verfahren „erweitertes Führungszeugnis“ durchgeführt werden kann.

 

Im Bereich der Evangelischen Jugend übernimmt Jugendmitarbeiterin Natalie Schröder die Verantwortung für den Nachweis bei leitenden Ehrenamtlichen in kinder- und jugendnahen Bereichen. Anhand des Prüfschemas A-B für Risikoeinschätzung (siehe Anhang) wird eine Liste geführt, wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Wir erstellen und versenden ein Anschreiben/ eine schriftliche Aufforderung, sowie eine Einladung zum Personalgespräch an alle Personen, die eine Unbedenklichkeitsbestätigung benötigen.

 

Die Verantwortlichen übernehmen die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse, führen das Personalgespräch und stellen ggf. die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie führen eine Liste derer, denen die Unbedenklichkeitserklärung verweigert wurde und löschen die Namen nach drei Monaten. Sie sichern die Unbedenklichkeitserklärungen sowie die Liste der verweigerten Unbedenklichkeitserklärungen vor dem Zugriff Dritter!       

Nach fünf Jahren wird eine neue Unbedenklichkeitserklärung benötigt, zu der die Verantwortlichen auffordern. Die Namensliste wird jährlich auf Aktualität geprüft.

 

Wir sind uns bewusst, dass

  • ein verantwortungsvoller Umgang miteinander durch formulierte Regeln als Orientierungsrahmen einem grenzachtenden Miteinander dienen.
  • gemeinsam besprochene Regeln in den Gruppen, Menschen vor Grenzverletzungen und sexueller Gewalt schützen können, und den Graubereich zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten verkleinern.
  • Gruppenregeln ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis sicherstellen.
  • der Umgang miteinander in unserer Kirchgemeinde partizipativ erarbeitet werden soll, um möglichst genau auf die entsprechenden Zielgruppen bzw. die Arbeitsbereiche zugeschnitten zu sein.

 

Beschwerde

Wir sind uns bewusst, dass...

  • sexualisierte Gewalt sich in der Regel langsam und systematisch steigert.
  • unsere Kirchengemeinde über das Beschwerdemanagement die Möglichkeit hat, einen Raum zu schaffen, um frühzeitig unangenehme Dinge ansprechen zu können, bevor sich daraus „Schlimmeres“ entwickelt.
  • das Beschwerdemanagement dazu möglichst breit aufgestellt sein muss, so dass positive und negative Feedback-Erfahrungen in Bereichen geschaffen werden, die emotional nicht verletzend sind.
  • das Beschwerdemanagement so vielfältig sein muss, dass alle Gemeindeglieder davon profitieren können.

 

Beschweren kann man sich bei uns in der Kirchengemeinde bei den Ansprechpersonen persönlich per E-Mail (schutzkonzept@kirche-in-flottbek.de) oder telefonisch. Zum Beispiel über:

  • strafbares Verhalten
  • Verhalten zur Befriedigung eigener Bedürfnisse, ohne die Interessen anderer zu berücksichtigen
  • unbedachte Machtausübung
  • bewusstes Nichtreagieren, wo Reaktion erforderlich wäre
  • Verletzung des Verhaltenskodex bzw.  Nichteinhaltung vereinbarter Regeln in Gruppen/Einrichtungen

 

6. Ernstfall Missbrauch

Wir sind uns bewusst, dass:

  • ein Handlungsplan allen Menschen in der Gemeinde die Sicherheit gibt, dass im Notfall ein geordnetes Verfahren greift. Diese Sicherheit ermöglicht die emotionale Bereitschaft, hinzusehen und aktiv zu werden.
  • der Schutz potentiell Betroffener oberste Priorität hat.
  • ein Handlungsplan bereits im Vorfeld festlegt, wer verantwortlich ist und wen man unterstützend hinzuziehen kann. Niemand kann und soll alles alleine regeln! Der Verfahrensablauf umfasst alle Schritte von der Abklärung einer ersten Vermutung, über Schutzmaßnahmen, Strafanzeige und Rehabilitationsverfahren... bis hin zur Aufarbeitung.

In unserer Gemeinde richten wir uns nach dem Verfahrensablauf der Meldebeauftragten der Fachstelle Prävention des Kirchenkreises (siehe Kontakte).

 

Ansprechpersonen zum Thema sexualisierte in unserer Kirchengemeinde sind:

1.    Frau Tina Janson

2.    Stefan Lützenkirchen

 

Die Ansprechpersonen sind mit dem Handlungsplan vertraut und sind zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Sie sind erreichbar über: schutzkonzept@kirche-in-flottbek.de 

 

Handlungsplan der Ansprechpersonen:
Für den Ernstfall, dass wir von einem Missbrauchsvorwurf in unserer Gemeinde erfahren, der sich gegen eine*n unserer Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen richtet, oder wenn sich in unserer Gemeinde jemand an uns wendet und selbst Opfer von sexualisierter Gewalt geworden ist, wissen wir, was zu tun ist:

  • Wir bewahren Ruhe und treffen in keinem Fall voreilige Entscheidungen. Wir konfrontieren niemanden mit diesem Verdacht oder Vorwürfen, dazu bedarf es einer sorgfältigen, fachlichen Vorgehensweise.
  • Wir hören dem Menschen, der sich an uns wendet, aufmerksam zu, bewerten das Erzählte nicht. Wir bestärken die Person darin, dass es richtig war, sich mitzuteilen. Wir stellen möglichst keine weiterführenden Fragen.
  • Wir schützen Betroffene oder Dritte vor weiteren Übergriffen. Akute Gefahrensituationen sind unverzüglich zu beenden.
  • Wir dokumentieren unbedingt wertfrei den geschilderten Sachverhalt (Beteiligte, Geschehen, Ort, Zeit, weitere Schritte).
  • Wir holen uns Hilfe bei der unabhängigen Meldebeauftragten des Kirchenkreises. Sie unterstützt und berät uns gern! Sie veranlasst alle erforderlichen Schritte in Rückkoppelung mit unserer Gemeinde oder Einrichtung. Wir wissen, wir sind nicht allein!
  • Wir sind uns bewusst, dass es für Kindertagesstätten und Jugendhilfeeinrichtungen bereits verbindliche Handlungskonzepte gibt.
  • Bei Presseanfragen verweisen wir auf die Pressestelle des Kirchenkreises: Dr. Monika Rulfs, Mobil 0173 25 98 305

 

Die Ansprechpersonen können zwischen Sach- und Reflexionsdokumentation unterscheiden:

Die Sachdokumentation enthält immer:

  • Datum und Anlass der Vermutung für das Vorliegen sexualisierter Gewalt
  • Beobachtungen und Berichte, möglichst in wörtlicher Rede (auch vermeintlich kleine Details sind später hilfreich)  
  • Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person 
  • protokollierende Person 
  • hinzugezogene Stellen, informierte Personen (zum Beispiel Kolleg*innen)
  • Absprachen, Schritte, die geplant beziehungsweise durchgeführt wurden
  • Begründungen für Entscheidungen 
  • Empfehlungen von externen Stellen  

 

Bei der Reflexionsdokumentation geht es darum,

  • sich seiner Gefühle bewusst zu sein,
  • genau festzuhalten, welche Informationen von wem kommen,
  • nach weiteren Erklärungsmöglichkeiten zu suchen,
  • Handlungsschritte abzuwägen

 

Unterstützungshilfen

Wir sind uns bewusst, dass

  • die Nordkirche eine Kommission eingerichtet hat. Diese bietet Betroffenen von sexualisierter Gewalt oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Nordkirche Hilfe in Form von Gesprächen und individuellen Unterstützungsleistungen an.
  • das Angebot zuzuhören, erlittenes Unrecht wahrzunehmen, die Verantwortung der Institution anzuerkennen, sich mit dem, was durch kirchliche Mitarbeitende geschehen ist, auseinanderzusetzen dazugehören.
  • die Kommission im Dialog mit Betroffenen diesen angemessene Hilfeleistungen oder individuell passende Unterstützung zukommen lassen möchte.

 

Unterstützungsleistung

Ansprechstelle in der Unterstützungsleistungskommission (ULK) in der Nordkirche ist die Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt Fruchtallee 17 20259 Hamburg
Tel +49 40 4321-6769-0
info@praevention.nordkirche.de
www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de


Die Ansprechperson für Unterstützungsleistungen unserer Kirchengemeinde ist:
Der Kirchengemeinderat, Vorsitz.


Verantwortlich für die Vergabe etwaiger ist der Finanz- und Verwaltungsausschuss.

 

Rehabilitation

Wir sind uns bewusst, dass:

  • Rehabilitationsverfahren elementarer Bestandteil eines Schutzkonzeptes, insbesondere des Handlungsplanes im Ernstfall sind.
  • die Existenz des Rehabilitationsverfahrens Menschen ermutigt, potentielle Grenzverletzungen anzusprechen.
  • Mitarbeitende sich gestärkt und geschützt fühlen, insbesondere in der Arbeit mit herausfordernden Zielgruppen.

Da Konzepte für Rehabilitationsverfahren oft noch am Anfang stehen, erklären wir uns bereit, im Ernstfall mit unseren Ansprechpersonen die notwendigen Schritte zu erwägen und Ressourcen freizusetzen.

 

Der Fokus liegt bei der zu rehabilitierenden Person. Zur Nachsorge werden auch externe Hilfen hinzugezogen (und bezahlt). Desweiteren wird geprüft, ob und in welcher Höhe entstandene Kosten für juristische, therapeutische oder andere Unterstützung der zu Unrecht beschuldigten Person getragen werden.

 

Auch Teams, Kinder- und Jugendgruppen, Leitungsgremien etc. werden professionell begleitet.

 

Die Ansprechpersonen stehen für Gespräche zur Verfügung, bis die Institution und die beteiligten Personen einen gemeinsamen (rituellen) Abschluss gefunden haben. Dieser wird bewusst geplant, terminiert und durchgeführt.

 

Alle Schritte des Verfahrens sind zu dokumentieren.

 

An diesen Entscheidungen hat mitgewirkt: Stefan März, Natalie Schröder, Dr. Matti Schindehütte.

 

Beraten und Beschlossen vom Kirchengemeinderat am 9. Oktober 2025


Die Entscheidung werden vom Kirchengemeinderat regelmäßig überprüft.