Der Kirchengemeinderat

 

 

Wolf-Henning von Blanckenburg

Vorsitz des Bauausschuss, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss, Musikausschuss, Festausschuss, Beauftragter für Klimaschutz

Jan Fiebig

 

Mitglied im Finanzausschuss und Gottesdienstausschuss

Anneke Haberhausen

 

Mitglied im Friedhofsausschuss, Bauausschuss, Gottesdienstausschuss und  Öffentlichkeitsausschuss,
Hygienebeauftragte

Tina Janson

 

Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Öffentlichkeits-ausschuss, Redaktion KANON, Mitglied in der Synode Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein

Katja Krigar

 

Mitglied im KiTa-Ausschuss

und Festausschuss

Reinhard Leue

 

Mitglied im Musikausschuss, Gottesdienstausschuss und Bauausschuss

Pastorin

Carina Lohse

Vorsitzende des KGR, Vorsitz im Geschäftsführenden Ausschuss, Finanzausschuss, Friedhofausschuss,
KiTa-Ausschuss und Gottesdienstausschuss

Stefan Lützenkirchen

 

Mitglied im Friedhofsausschuss, Beauftragter für Datenschutz und Sicherheit

Petra Marschalck-Schröder

 Mitglied im Seniorenausschuss
und Fest-Ausschuss

Dr. Johan-Michel Menke

Mitglied im Friedhofsausschuss,
Mitglied in der Synode Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein

Johannes "Pitt" Paetzold

Vorsitz des Musikausschuss und Festausschusses, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Bauausschuss, Beauftragter für Geflüchtete

Gregor von Rosen

 

Mitglied im  Gottesdienstausschuss und Friedhofsausschuss

Pastor

Dr. Matti Schindehütte

Mitglied im
Geschäftsführenden Ausschuss, Gottesdienstausschuss,
Festausschuss, Bauausschuss und Ausschuss zur Öffentlichkeitsarbeit

Was macht der Kirchengemeinderat?

Im November 2022 haben die Menschen die Kirchengemeinderäte und Kirchengemeinderätinnen in der Nordkirche neu gewählt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Kirchengemeinderat - kurz: KGR - ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde.  Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen von Amts wegen auch alle Pastoren und Pastorinnen gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig.

 

Der Kirchengemeinderat:

  • hat die Verantwortung für die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten.
  • berät die Planung und Durchführung von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit.
  • entwickelt Angebote für Senioren und Seniorinnen, Kirchenmusik und Bildung.
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche.
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort. Die Gemeinde pflegt auch Kontakte zu anderen Religionen. 
  • vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit. 
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung

Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzt ein Handwerker neben einem Rechtsanwalt, eine Pädagogin neben einem Kaufmann, der Rentner neben einer jugendlichen Pfadfinderin. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.

 

Könnten Sie sich vorstellen, sich in sechs Jahren für die Leitung der Gemeinde zu bewerben?

 

Dann finden Sie unter www.kirche-wahl.de weitere Informationen. Vereinbaren Sie gerne zu gegebener Zeit einen Termin mit einer Person aus Ihrem Kirchengemeinderat. Besprechen Sie in Ruhe Ihre Fragen: Wir informieren Sie gerne, auch über unsere persönlichen Erfahrungen!

 

 Ihre Kirchengemeinderäte und Kirchengemeinderätinnen