Freunde der Kirchenmusik e.V.

Konto des Fördervereins:

Hamburger Sparkasse

IBAN DE53 2005 0550 1002 1996 83

 

 

Sie lieben Musik, dann sind Sie bei uns richtig. Sie lieben Musik in der Kirche - dann sind Sie herzlich eingeladen, diese über unseren Förderverein zu unterstützen.

 

Zweck unseres gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der Kirchenmusik der Kirche in Flottbek. Wir unterstützen die Musik im Gottesdienst, fördern größere Musikprojekte in der Kirche wie die Aufführungen größere Oratorien und Messen und leisten Unterstützung für Veranstaltungen und externe Konzerte.

 

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Zum Vorstand gehören:

  • 1. Vorsitzender: Peter Wiegeleben
  • 2. Vorsitzender: Wolf-Henning von Blanckenburg
  • Schatzmeister: Reinhard Leue
  • Schriftführerin: Anneliese Wienecke
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Spenden für den Verein

Für die Steuererklärung werden der Kontoauszug und die "Mitteilung zum Zuwendungsnachweis" benötigt.


Der Förderverein ist von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. (Rechtsgrundlagen: Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg Nord vom 4. Januar 2017, StNr. 17/441/14051, befreit von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz und befreit von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz)

 

 

Wenn Sie höher als 200,00 Euro gespendet haben, bekommen Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Wenn die Spende unter 200,00 Euro liegt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug für das Einreichen beim Finanzamt.


Aus der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug) müssen Ihr Name und Ihre Kontonummer (IBAN) oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal und der Name unseres Fördervereins, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
Fügen Sie Ihrer Steuererklärung auch den Nachweis der Gemeinnützigkeit bei.

Der Förderverein verzichtet auf die sehr aufwändige Erstellung und kostenintensive Versendung der jährlichen Spendenbescheinigungen. Wird in Ausnahmefällen und bei Spenden über 200,00 Euro eine Bescheinigung benötigt, sagen Sie uns bitte Bescheid.